"Neustart Kultur"- Programme zur Abmilderung coronabedingter Schäden bei Musikverlagen gehen in die nächste Runde
Neben der fortgesetzten Hilfe für ausgefallene Aufführungen der E-Musikverlage gibt es Hilfen bei weggebrochenen Einnahmen über Verwertungsgesellschaften
Die anhaltenden pandemiebedingten Ausfälle von Livekonzerten und anderen musikalischen Aufführungen stellen auch viele Musikverlage vor schwere Existenzkrisen. Diesen soll aus den Mitteln des Hilfsprogramms "Neustart Kultur" der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) begegnet werden: Erstens wird die Billigkeitsrichtlinie für E-Musik- und Sprechtheaterverlage mit rund 5 Millionen Euro Volumen fortgeführt. Zweitens ergänzen nun weitere Billigkeitsleistungen für Musikverlage das Hilfsangebot und kommen auch den U-Musikverlagen zugute. In Höhe von rund 9 Millionen Euro sollen sie einen Teil der weggefallenen Einnahmen aus Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften kompensieren. Beide Programme sind eine Weiterentwicklung der Hilfsmaßnahmen aus dem letzten Jahr.
Die Beantragung einer Billigkeitsleistung ist für E-Musik- und Sprechtheaterverlage seit dem 1. Februar 2022 möglich. Musikverlage, die verminderte Einnahmen durch die Verwertungsgesellschaften haben, können ab dem 15. Februar 2022 einen Antrag stellen. Antragsberechtigt sind alle Musikverlage mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland, die die entsprechenden Kriterien erfüllen. Je nach Tätigkeitsfeld können Bühnenverlage bis zu 300.000 Euro und Musikverlage bis zu 400.000 Euro erhalten.
Dr. Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende des Verbandes unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT): "Die Richtlinie des Neustarts Kultur-Programms für die Musikverlage sehen wir als wichtiges und richtiges Signal. Während Ausfälle z. B. im Veranstaltungsbereich in ihrer Unmittelbarkeit verhältnismäßig leicht nachzuvollziehen sind, werden die Einnahmenausfälle der Musikverlage aufgrund der zeitversetzten Ausschüttung durch die Verwertungsgesellschaften erst mit einer Verzögerung von einem Jahr sichtbar. Mit Corona-Hilfen wie dieser wird deutlich, dass die teils komplexen Wertschöpfungsketten unserer Musikwirtschaft wahr- und ernstgenommen werden."
Dr. Götz von Einem, Präsident des Deutschen Musikverleger-Verbandes (DMV): "Mit dem Inkrafttreten der beiden Richtlinien gibt es etwas Licht am Ende des Tunnels für die Musikverlage in Deutschland. Wir sind der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dankbar, dass die Bedeutung der Arbeit der vielfältigen Musikverlage – vom Ein-Frau-Verlag bis hin zum international agierenden Medienhaus – und ihre Bedeutung für die musikalische Vielfalt und der Förderung von Urheber*innen anerkannt wurde und die Mittel zur Verfügung gestellt wurden."
In den vergangenen Monaten der Corona-Krise hatte das Forum Musikwirtschaft immer wieder auf die enge Verzahnung und die davon ausgelösten Ketteneffekte der einzelnen Sektoren in der Musikwirtschaft aufmerksam gemacht: Nachdem die Veranstaltungsbranche und der Clubbereich nun schon im dritten Jahr mit extremen Einnahmeausfällen durch Absagen, Schließungen und deutlich verringerten Kapazitätsobergrenzen zu kämpfen haben, ist die Krisensituation nun auch bei vielen Musikverlagen angekommen. Diese erhalten einen Großteil ihrer Einnahmen über Verwertungsgesellschaften, die im Auftrag der Berechtigten Lizenzgebühren für die Musiknutzung einziehen und an Urheber*innen und Musikverlage ausschütten. In den letzten Pandemie-Monaten brachen diese Einnahmen nicht nur im Live-Bereich, sondern durch zeitweise Schließung beispielsweise auch in Fitnessstudios, Restaurants und im Einzelhandel weg. Da die Ausschüttungen für diese Nutzungen zeitversetzt erfolgen, waren die Folgen des ersten Pandemiejahrs 2020 erst im Jahr 2021 mit voller Wucht zu spüren; Umsatzverluste von bis zu 80% waren und sind seither die Folge – und eine Besserung der Lage ist nicht in Sicht. Vor Mitte 2023 kann keine Normalisierung der Einnahmen erwartet werden. Und selbst diese Prognose setzt voraus, dass ab sofort eine Musiknutzung wieder uneingeschränkt stattfindet.
Ziel der Billigkeitsleistungen aus den Mittel von "Neustart Kultur" ist es daher, den Fortbestand der Musikverlage zu sichern. Gerade in ihrer Vielfalt leisten Musikverlage einen unverzichtbaren Kulturbeitrag zur Pflege und Verbreitung von Musik und Musikwerken. Durch das Entdecken und Fördern von neuen Musikschaffenden tragen sie zur Weiterentwicklung unserer Musikkultur bei, unterstützen ihre Urheber"innen und sichern damit die Vielfalt der musikalischen Kultur. Sie stehen so nach den Musikurheber"innen am Anfang der Wertschöpfungskette von Musikwerken.
Weitere Informationen zu den Corona-Hilfen für Verlage unter diesem Link.
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